Das Bundesverfassungsgericht hat einen
Antrag auf
Erlass einer einstweiligen Anordnung der
Partei Alternative für Deutschland (AfD) verworfen, mit dem diese das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zu Zahlungen an ihre Parteistiftung, die „Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V.“ zur Unterstützung ihrer gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit verpflichten wollte.