Karlsruhe – und die der AfD-Stiftung nicht gewährten staatlichen Zuschüsse

Rechtslupe

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) verworfen, mit dem diese das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zu Zahlungen an ihre Parteistiftung, die „Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V.“ zur Unterstützung ihrer gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit verpflichten wollte.